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Rahmenbedingungen


Für die Wirtschaftlichkeit einer BHKW-Anlage spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Bei mit fossilen Brennstoffen(Erdgas, Heizöl, Flüssiggas) betriebenen BHKW-Anlagen gilt einerseits das KWK-Gesetz als wichtiges Förderinstrument. Andererseits kommt es aufgrund der Energiesteuer-Rückerstattung für den im BHWK eingesetzten Brennstoff sowie den Verzicht auf die Stromsteuer bei Nutzung des BHKW-Stroms in unmittelbarer Nähe innerhalb des Versorgungsobjektes zu weiteren finanziellen Vorteilen für die klimaschonende Technologie eines Blockheizkraftwerkes (BHKW).

Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen können Sie dem
 BHKW-Infozentrum sowie dem nahezu wöchentlich erscheinenden
 Newsletter des BHKW-Infozentrums entnehmen.

Außerdem erhalten Sie Informationen über das KWK-Gesetz auf der eigens hierfür eingerichteten Internetseite
 www.kwkg-novelle.de

Biogen befeuerte BHKW-Anlagen mittels fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Auch hierzu wurde eine eigene Seite unter
 www.eeg-novelle.de eingerichtet, die sich derzeit noch in der Aufbauphase befindet.

Im Gegensatz zum KWK-Gesetz, welches einen KWK-Zuschlag für die jeweilige BHKW-Anlage zusätzlich zu den auf dem freien Markt erzielbaren Stromerlösen gewährt, erhalten Betreiber von biogenbefeuerten BHKW-Anlagen gemäß dem EEG eine relativ hohe Stromeinspeisevergütung. Da sich diese Stromeinspeisevergütung nicht verändert, kann es dazu kommen, dass sich bei steigenden Preisen für den Einsatzstoff (Pflanzenöl, Holz, Biogas) die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden BHKW-Anlage deutlich verschlechtert.